Versicherungs - und Finanzgutachten
Der Beitrag zur Lkw-Versicherung berechnet sich nach Fahrzeugmodell, Motorleistung, Nutzlast, Jahreskilometerleistung, Alter des jüngsten Fahrers und Schadenfreiheitsklasse, außerdem danach, ob der Laster im Nah- oder Fernverkehr genutzt wird und ob Gefahrgüter transportiert werden. Nur die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, Teil- oder Vollkasko sind freiwillig. Für Neufahrzeuge ist ein Vollkaskoschutz aber dringend zu empfehlen, der Versicherer zahlt dann auch, wenn der Lkw durch Verschulden des eigenen Fahrers beschädigt wird.
Wenn Sie einen Lkw leasen, verlangt schon der Leasingpartner den Vollkasko-Versicherungsschutz. Oft bietet der Leasinggeber die Lkw-Versicherung gleich mit an. Dieses Angebot ist aber nicht immer das günstigste, mit einem Tarifvergleich sparen Sie oft bares Geld. Praxis-Tipp: Falls Sie mehr als einen Lkw versichern, können Sie statt mehrerer Einzelpolicen eine Flottenversicherung für den gesamten Fuhrpark abschließen. Den geringeren Verwaltungsaufwand gibt der Versicherer in Form von niedrigeren Beiträgen an Sie als Versicherungsnehmer weiter.